Kinder, die vor dem 2. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden.
NEU: Für das Schuljahr 2025/26 findet die Einschreibung für die Volksschule zweiteilig statt!
Erster Teil:
11. November bis 22. November 2024
Abgabe der Unterlagen in einem beschrifteten Kuvert NUR persönlich (OHNE KIND) jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr
oder in den POSTKASTEN vor der Direktion Montag - Freitag zusätzlich auch nachmittags
BITTE NICHT ELEKTRONISCH PER MAIL!
Welche Unterlagen (KOPIEN) müssen vorgelegt werden?
a) Meldenachweis - Meldezettel:
- Einladung zur Schüler/inneneinschreibung oder
- eine aktuelle Meldebestätigung
(erhältlich bei jedem Magistratischen Bezirksamt) oder
- eine Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde
(für Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Wien)
b) Geburtsurkunde des Kindes
c) einen Staatsbürgerschaftnachweis des Kindes (z.B.: Reisepass)
d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
e) ausgefülltes Einschreibblatt - genau und gut leserlich
f) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird
g)Unbedingt erforderlich: Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
Mit der Anmeldung an der Wunschschule in diesem Zeitraum werden nur die Daten der Schulneulinge und der Bedarf an einer Betreuung am Nachmittag erhoben.
Die Einschreibung darf nur an einem Schulstandort erfolgen und bedeutet keine Schulplatzzusage an diesem Standort.
Zweiter Teil:
Die Erziehungsberechtigten werden bis spätestens Mitte Februar postalisch über den zugeteilten Schulplatz verständigt.
Erst dann erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung mit der Schulleitung der zugeteilten Schule. Zu diesem Termin muss das Kind mitgenommen werden.
Schulreifefeststellung der Kinder, die unserem Standort zugeteilt wurden, findet von 10.2.2025 - 22.2.2025 statt.
Termine können ab 20. Jänner 2025 hier gebucht werden.
Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung
Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten zeitgerecht eine Zuschrift der Bildungsdirektion für Wien, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule anzumelden. In dieser Zuschrift finden sich auch alle relevanten Termine und Informationen zur Schuleinschreibung.
Gesetzliche Kriterien für die Schulplatzvergabe:
Grundsätzlich gibt es in Wien keine Schulsprengel. Wenn jedoch an einer Schule mehr Kinder angemeldet werden, als Plätze vorhanden sind, müssen die Schulneulinge seitens der Bildungsdirektion nach gesetzlichen Kriterien aufgeteilt werden. Diese Kriterien sind:
- Geschwisterkind/er am Schulstandort
- Bedachtnahme auf den Schulweg
- Räumliche Kapazitäten
- Schulorganisatorische Erfordernisse
Nähere Auskunft über offene Fragen zur Einschreibung NEU finden Sie hier.
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